Klicken Sie [link removed], wenn Sie diese E-Mail nicht lesen können.EINE KLAGE DIE UNS ALLE BETRIFFT
Am vergangenen Mittwoch gab es die erste vorläufige Entscheidung im Verfahren der Identitären Bewegung gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. In einer einstweiligen Anordnung ist es dem VS zunächst untersagt, die IB weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ zu bezeichnen.
Dies ist gewiss noch kein abschließendes Urteil, aber der Auftakt für ein spannendes und intensives Verfahren, welches in Deutschland Rechtsgeschichte schreiben könnte. Es geht um nichts Geringeres als um die Frage, ob es patriotischen Aktivismus geben darf und ob eine Jugend, die nicht links ist, eine legitime Stellung im demokratischen Diskurs bekommt. In dem Prozess werden auch eventuelle Weichen für die Meinungsfreiheit aller(!) patriotischen Akteure gestellt.
Ein solches Verfahren ist kosten- und ressourcenintensiv. Es braucht vor allem eine gut munitionierte juristische Kriegskasse, die gute Anwälte stellt, mehrere Instanzen konsequent durchfechten kann und das ganze Verfahren mit einer guten Kampagne öffentlichkeitswirksam dokumentieren und begleiten kann. Dieser Prozess wird bedeutsam für jeden Patrioten sein, der Begriffe und Tatsachen wie Volk, Heimat und Kultur noch für erhaltenswert hält. Daher bitten wir auch um Deine Unterstützung. Jeder Beitrag hilft.
[ KLAGE UNTERSTÜTZEN ]( [link removed] )
Identitäre Bewegung Deutschland e.V.
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Unsere Meldung und erste Einordnung des Urteiles. Mit Kommentar der rechtlichen Vertretung in dem Verfahren Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß.
[ Zum Artikel ]( [link removed] )
Kommentar von IBD – Bundesleiter Daniel Fiß zur Entscheidung und die Bedeutung der gesamten Klage für die Identitäre Bewegung und das patriotische Milieu. Ein Appell wieder selbst zu denken und sich ein eigenes Bild zu machen, statt blind einem ideologisch motivierten Behördenurteil zu vertrauen.
Am Ende muss sich entscheiden, ob der Rechtsstaat noch das zuverlässige Korrektiv zu einer Institution wie dem VS ist, die sich zunehmend für politische Zwecke instrumentalisieren lässt.
[ ZUM KOMMENTAR ]( [link removed] )
Weitere Meldungen und Beiträge
[ JUNGE FREIHEIT ]( [link removed] )
Meldung/Kommentar bei EinProzent. Auch der Verfassungsschutz besitzt keine Narrenfreiheit. Das Bürgernetzwerk hatte sich in der Vergangenheit schon häufiger kritisch mit dem Verfassungsschutz und seinen Arbeitsmethoden gegen patriotische Gruppen und Akteure auseinandergesetzt.
[ EIN PROZENT ]( [link removed] )
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18106 Rostock
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