Am vergangenen Mittwoch gab es die erste vorläufige Entscheidung im Verfahren der Identitären Bewegung gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. In einer einstweiligen Anordnung ist es dem VS zunächst untersagt, die IB weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ zu bezeichnen.
Dies ist gewiss noch kein abschließendes Urteil, aber der Auftakt für ein spannendes und intensives Verfahren, welches in Deutschland Rechtsgeschichte schreiben könnte. Es geht um nichts Geringeres als um die Frage, ob es patriotischen Aktivismus geben darf und ob eine Jugend, die nicht links ist, eine legitime Stellung im demokratischen Diskurs bekommt. In dem Prozess werden auch eventuelle Weichen für die Meinungsfreiheit aller(!) patriotischen Akteure gestellt.
Ein solches Verfahren ist kosten- und ressourcenintensiv. Es braucht vor allem eine gut munitionierte juristische Kriegskasse, die gute Anwälte stellt, mehrere Instanzen konsequent durchfechten kann und das ganze Verfahren mit einer guten Kampagne öffentlichkeitswirksam dokumentieren und begleiten kann. Dieser Prozess wird bedeutsam für jeden Patrioten sein, der Begriffe und Tatsachen wie Volk, Heimat und Kultur noch für erhaltenswert hält. Daher bitten wir auch um Deine Unterstützung. Jeder Beitrag hilft.
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