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PRO ASYL Info 05/2020
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26. Mai 2020
KEINE ZWEI-KLASSEN-GESELLSCHAFT BEIM INFEKTIONSSCHUTZ!
Liebe Freundinnen und Freunde,
die aktuelle Situation ist für uns alle eine Herausforderung. Manche
Personengruppen leiden unter der Corona-Krise aber in besonderem MaÃe.
Das gilt für Schutzsuchende in griechischen Elendslagern, wo bereits
das Händewaschen Luxus ist - aber auch für Geflüchtete in
Deutschland.
In mehreren Massenunterkünften kam es zu Corona-Infektionen. Die
Reaktionen der Verantwortlichen waren häufig schockierend: Hermetische
Abriegelung der Lager, während sich das Virus unter den Bewohner*innen
fast ungehindert ausbreiten kann - weil es an Konzepten und
Informationen fehlt und die Versorgung oft mangelhaft ist. Setzen
deutsche Behörden in Flüchtlingsunterkünften einen geringeren
Standard an PräventionsmaÃnahmen als auÃerhalb? Man kann den Eindruck
gewinnen. Es darf aber keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben. Nicht beim
Infektionsschutz und nicht bei der Menschenwürde!
Deshalb haben wir uns in den vergangenen Wochen darauf fokussiert,
Betroffenen in konkreten Fällen rechtlich zur Seite zu stehen und all
denen eine Stimme zu geben, die viel zu selten Gehör finden.
**Wir haben Verfahren auf deutscher und europäischer Ebene unterstützt
und waren damit erfolgreich.**Darüber informieren wir in diesem
Newsletter.
Die juristische Begleitung (ob durch unseren Rechtshilfefonds in
Deutschland oder unsere Anwält*innen in Griechenland) kostet natürlich
Geld. Wenn Sie in diesen schwierigen Zeiten etwas entbehren können,
sind wir daher dankbar für jede Unterstützung!
Viele GrüÃe,
das Team von PRO ASYL
Flüchtlinge schützen - auch in der Krise!
  JETZT SPENDEN!  Â
Verwaltungsgerichte: Infektionsschutz gilt auch für Flüchtlinge!
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Einsatz in Halberstadt. Einsatzkräfte betreten das Gebäude nur in
voller Schutzkleidung, Geflüchteten fehlt häufig sogar die Seife.
Foto: picture alliance / dpa-Zentralbild / Matthias Bein / dpa
Insgesamt drei Verwaltungsgerichte in Sachsen und das VG Münster haben
festgestellt: Wenn Infektionsschutz-Regelung von Betroffenen gar nicht
eingehalten werden können, dürfen diese aus Massenunterkünften
ausziehen. Wir fordern: Diese Urteile müssen dazu führen, dass
Geflüchtete generell dezentral untergebracht werden und die bewusste
Gesundheitsgefährdung ein Ende hat - nachdem schon alle frühzeitigen
Warnungen von den Regierungen in den Wind geschlagen wurden!
DETAILS ZU DEN URTEILEN
EGMR-Urteil: Acht Menschen dürfen raus aus der Hölle Moria
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So leben die Menschen im offiziellen EU-Lager Moria. Acht von 20.000
dürfen jetzt dort hinaus, hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte verfügt. Foto: Björn Kietzmann
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ende April
verfügt, dass acht besonders schutzbedürftige Geflüchtete aus dem
Elendslager Moria verlegt werden müssen. Ein schwerkranker Afghane mit
Familie, ein Folteropfer aus Syrien, sowie ein Kleinkind und dessen
Eltern aus Afghanistan haben Anspruch auf eine menschenwürdige
Unterbringung. Das sollte allerdings nicht nur für acht Menschen,
sondern für alle 20.000 gelten - unsere Hoffnung ist, dass wir mit
solchen aufwändigen Einzelfallklagen den dringend nötigen politischen
Druck erzeugen!
ALLES ZUM »RULE 39« - VERFAHREN GEGEN GRIECHENLAND
Familiennachzug: Corona-Krise trifft getrennte Familien hart
Der komplette Familiennachzug ist zum Erliegen gekommen. Zur ohnehin
langen Trennung der Familien durch gesetzliche Einschränkungen und den
Bürokratie-Dschungel kommen nun noch MaÃnahmen wie die SchlieÃung von
Auslandsvertretungen und Einreiseverbote trotz gültiger Visa hinzu.
Während hunderttausende deutsche Urlauber*innen zurückgeholt werden,
darf das Grundrecht von Schutzberechtigten auf ein Familienleben nicht
einfach hinten runter fallen!
UM WEN GEHT ES?
Happy End? Nach 65 Tagen Leid und Schutzlosigkeit...
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Kinderschuhe im Schlamm - eine Szene aus dem offenen Lager in Malakasa.
Die Bedingungen im benachbarten Haftlager sind nicht besser. Foto:
privat
...werden zwei syrische Jungen im Alter von 12 & 13 Jahren nun endlich
kindgerecht untergebracht. Sie waren zuvor im Haftlager Malakasa
nördlich von Athen gemeinsam mit Erwachsenen eingesperrt. Zwei Mal
mussten unsere Anwält*innen den Gerichtshof für Menschenrechte
anrufen. Gafur und Fayek* sind Anfang März ohne Begleitung auf Lesbos
angekommen und wurden zunächst auf einem Marineschiff inhaftiert.
Seitdem vertreten wir sie - und werden sie auch bei der
Familienzusammenführung mit ihren Verwandten in Deutschland
unterstützen!
MEHR ÃBER GAFUR & FAYEK
Jugendlicher allein in Abschiebehaft
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Symbolbild - Abschiebehafttrakt in Eisenhüttenstadt. Foto: picture
alliance / Patrick Pleul / dpa-Zentralbild / ZB
Mitte März wurde Eugène* aus der DR Kongo bei seiner Einreise am
Frankfurter Flughafen nach Ablehnung im Turboverfahren in der
Hafteinrichtung festgehalten - als einzig Verbliebener. Besonders
schockierend daran: Eugène ist höchstwahrscheinlich erst 16 Jahre alt.
Wir haben ihn über unseren Rechtshilfefonds unterstützt. Nach mehreren
Wochen hatten die rechtlichen Schritte endlich Erfolg. Er wurde aus der
Haft entlassen und durfte mittlerweile einreisen!
EUGÃNES FALL
Headerfoto: Leben im Lager Moria auf Lesbos (Griechenland) - auch zu
Corona-Zeiten. Foto: Björn Kietzmann
*Namen geändert
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