Unsere Einzelfallarbeit in schwierigen Zeiten
 
PRO ASYL Info 05/2020
26. Mai 2020
KEINE ZWEI-KLASSEN-GESELLSCHAFT BEIM INFEKTIONSSCHUTZ!

Liebe Freundinnen und Freunde,

die aktuelle Situation ist für uns alle eine Herausforderung. Manche Personengruppen leiden unter der Corona-Krise aber in besonderem Maße. Das gilt für Schutzsuchende in griechischen Elendslagern, wo bereits das Händewaschen Luxus ist - aber auch für Geflüchtete in Deutschland.

In mehreren Massenunterkünften kam es zu Corona-Infektionen. Die Reaktionen der Verantwortlichen waren häufig schockierend: Hermetische Abriegelung der Lager, während sich das Virus unter den Bewohner*innen fast ungehindert ausbreiten kann - weil es an Konzepten und Informationen fehlt und die Versorgung oft mangelhaft ist. Setzen deutsche Behörden in Flüchtlingsunterkünften einen geringeren Standard an Präventionsmaßnahmen als außerhalb? Man kann den Eindruck gewinnen. Es darf aber keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben. Nicht beim Infektionsschutz und nicht bei der Menschenwürde!

Deshalb haben wir uns in den vergangenen Wochen darauf fokussiert, Betroffenen in konkreten Fällen rechtlich zur Seite zu stehen und all denen eine Stimme zu geben, die viel zu selten Gehör finden. Wir haben Verfahren auf deutscher und europäischer Ebene unterstützt und waren damit erfolgreich. Darüber informieren wir in diesem Newsletter.

Die juristische Begleitung (ob durch unseren Rechtshilfefonds in Deutschland oder unsere Anwält*innen in Griechenland) kostet natürlich Geld. Wenn Sie in diesen schwierigen Zeiten etwas entbehren können, sind wir daher dankbar für jede Unterstützung!

Viele Grüße,
das Team von PRO ASYL

Flüchtlinge schützen - auch in der Krise!
Verwaltungsgerichte: Infektionsschutz gilt auch für Flüchtlinge!
Einsatz in Halberstadt. Einsatzkräfte betreten das Gebäude nur in voller Schutzkleidung, Geflüchteten fehlt häufig sogar die Seife. Foto: picture alliance / dpa-Zentralbild / Matthias Bein / dpa
Insgesamt drei Verwaltungsgerichte in Sachsen und das VG Münster haben festgestellt: Wenn Infektionsschutz-Regelung von Betroffenen gar nicht eingehalten werden können, dürfen diese aus Massenunterkünften ausziehen. Wir fordern: Diese Urteile müssen dazu führen, dass Geflüchtete generell dezentral untergebracht werden und die bewusste Gesundheitsgefährdung ein Ende hat - nachdem schon alle frühzeitigen Warnungen von den Regierungen in den Wind geschlagen wurden!
EGMR-Urteil: Acht Menschen dürfen raus aus der Hölle Moria
So leben die Menschen im offiziellen EU-Lager Moria. Acht von 20.000 dürfen jetzt dort hinaus, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verfügt. Foto: Björn Kietzmann
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat  Ende April verfügt, dass acht besonders schutzbedürftige Geflüchtete aus dem Elendslager Moria verlegt werden müssen. Ein schwerkranker Afghane mit Familie, ein Folteropfer aus Syrien, sowie ein Kleinkind und dessen Eltern aus Afghanistan haben Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung. Das sollte allerdings nicht nur für acht Menschen, sondern für alle 20.000 gelten - unsere Hoffnung ist, dass wir mit solchen aufwändigen Einzelfallklagen den dringend nötigen politischen Druck erzeugen!
Familiennachzug: Corona-Krise trifft getrennte Familien hart
Der komplette Familiennachzug ist zum Erliegen gekommen. Zur ohnehin langen Trennung der Familien durch gesetzliche Einschränkungen und den Bürokratie-Dschungel kommen nun noch Maßnahmen wie die Schließung von Auslandsvertretungen und Einreiseverbote trotz gültiger Visa hinzu. Während hunderttausende deutsche Urlauber*innen zurückgeholt werden, darf das Grundrecht von Schutzberechtigten auf ein Familienleben nicht einfach hinten runter fallen!
Happy End? Nach 65 Tagen Leid und Schutzlosigkeit...
Kinderschuhe im Schlamm - eine Szene aus dem offenen Lager in Malakasa. Die Bedingungen im benachbarten Haftlager sind nicht besser. Foto: privat
...werden zwei syrische Jungen im Alter von 12 & 13 Jahren nun endlich kindgerecht untergebracht. Sie waren zuvor im Haftlager Malakasa nördlich von Athen gemeinsam mit Erwachsenen eingesperrt. Zwei Mal mussten unsere Anwält*innen den Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Gafur und Fayek* sind Anfang März ohne Begleitung auf Lesbos angekommen und wurden zunächst auf einem Marineschiff inhaftiert. Seitdem vertreten wir sie - und werden sie auch bei der Familienzusammenführung mit ihren Verwandten in Deutschland unterstützen!
Jugendlicher allein in Abschiebehaft
Symbolbild - Abschiebehafttrakt in Eisenhüttenstadt. Foto: picture alliance / Patrick Pleul / dpa-Zentralbild / ZB
Mitte März wurde Eugène* aus der DR Kongo bei seiner Einreise am Frankfurter Flughafen nach Ablehnung im Turboverfahren in der Hafteinrichtung festgehalten - als einzig Verbliebener. Besonders schockierend daran: Eugène ist höchstwahrscheinlich erst 16 Jahre alt. Wir haben ihn über unseren Rechtshilfefonds unterstützt. Nach mehreren Wochen hatten die rechtlichen Schritte endlich Erfolg. Er wurde aus der Haft entlassen und durfte mittlerweile einreisen!
Headerfoto: Leben im Lager Moria auf Lesbos (Griechenland) - auch zu Corona-Zeiten. Foto: Björn Kietzmann

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