Insgesamt drei
Verwaltungsgerichte in Sachsen und das VG Münster haben festgestellt: Wenn Infektionsschutz-Regelung von Betroffenen gar nicht eingehalten werden können, dürfen diese aus Massenunterkünften ausziehen. Wir fordern: Diese Urteile müssen dazu führen, dass Geflüchtete generell dezentral untergebracht werden und die bewusste Gesundheitsgefährdung ein Ende hat - nachdem schon alle frühzeitigen Warnungen von den Regierungen in den Wind geschlagen wurden!
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