wusstest Du, dass morgen mindestens 2,3 Millionen Menschen zum ersten Mal wählen dürfen?
Nutze jetzt unsere Liste, um alle Hürden aus dem Weg zu räumen und die Wahlbeteiligung zu steigern! Sprich mit Freunden, Familie und Bekannten über die Wahl und beantworte offene Fragen. Jedes Gespräch und jede Stimme zählt!
Die Wahllokale öffnen am Sonntag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr.
Auf Deiner Wahlbenachrichtigung siehst Du, wo Dein Wahllokal ist. Schau jetzt am besten bereits nach.
Wichtig: Nimm Deine Wahlbenachrichtigung und Deinen Personalausweis mit.
✉️ 2. Briefwahl beantragt, aber nicht abgeschickt?
Option 1 – Hausbriefkasten Deiner Gemeinde oder Stadt:
Wirf Deine Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, vor 18 Uhr in den markierten Hausbriefkasten Deiner Gemeinde.
Achtung: Das Einwerfen der Briefwahlunterlagen ist nicht überall in Deutschland möglich.
Genaue Infos für Deinen Wohnort findest Du im Wahlbrief oder über Deine Gemeinde.
Option 2 – Direkt im Wahllokal wählen:
Gehe am Sonntag direkt zu Deinem Wahllokal – nimm die Briefwahlunterlagen mit.
Zeige den Wahlschein aus Deinen Briefwahlunterlagen zusammen mit Deinem Personalausweis vor – danach erhältst Du einen neuen Stimmzettel.
Hinweis: Ein zugeklebter Briefwahlumschlag kann nicht im Wahllokal abgegeben werden.
📬 3. Briefwahlunterlagen nicht erhalten?
Jetzt aber schnell: Wenn Du den beantragten Wahlschein nicht per Post erhalten hast, wende Dich bitte umgehend an Dein regionales Wahlamt.
Wichtig: Ein Ersatz wird in der Regel nur noch heute – also bis zum Tag vor der Wahl um 12 Uhr ausgestellt.
📝 4. Wahlbenachrichtigung verloren?
Keine Sorge: Auch ohne Wahlbenachrichtigung kannst Du im Wahllokal wählen.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer suchen Dich im Wählerverzeichnis – sofern Dein Name vorhanden ist und Du Dich ausweisen kannst, darfst Du wählen.
Wichtig: Wurde bei beantragter Briefwahl der enthaltene Wahlschein verloren, erfolgt im Wahllokal kein Ersatz – eine Wahlteilnahme ist dann ausgeschlossen.
🆔 5. Personalausweis abgelaufen oder verloren?
Die Vorlage des Personalausweises ist nicht zwingend erforderlich.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen oder einen Wahlschein besitzen.
Wird dennoch ein Ausweisdokument verlangt, können alternativ z. B. Reisepass oder Führerschein vorgezeigt werden.
🇩🇪 6. Staatsbürgerschaft
Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind nur Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft.
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Die Wahllokale öffnen am Sonntag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr.
Auf Deiner Wahlbenachrichtigung siehst Du, wo Dein Wahllokal ist. Schau jetzt am besten bereits nach.
Wichtig: Nimm Deine Wahlbenachrichtigung und Deinen Personalausweis mit.
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Option 1 – Hausbriefkasten Deiner Gemeinde oder Stadt:
Wirf Deine Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, vor 18 Uhr in den markierten Hausbriefkasten Deiner Gemeinde.
Achtung: Das Einwerfen der Briefwahlunterlagen ist nicht überall in Deutschland möglich.
Genaue Infos für Deinen Wohnort findest Du im Wahlbrief oder über Deine Gemeinde.
Option 2 – Direkt im Wahllokal wählen:
Gehe am Sonntag direkt zu Deinem Wahllokal – nimm die Briefwahlunterlagen mit.
Zeige den Wahlschein aus Deinen Briefwahlunterlagen zusammen mit Deinem Personalausweis vor – danach erhältst Du einen neuen Stimmzettel.
Hinweis: Ein zugeklebter Briefwahlumschlag kann nicht im Wahllokal abgegeben werden.
📬 3. Briefwahlunterlagen nicht erhalten?
Jetzt aber schnell: Wenn Du den beantragten Wahlschein nicht per Post erhalten hast, wende Dich bitte umgehend an Dein regionales Wahlamt.
Wichtig: Ein Ersatz wird in der Regel nur noch heute – also bis zum Tag vor der Wahl um 12 Uhr ausgestellt.
📝 4. Wahlbenachrichtigung verloren?
Keine Sorge: Auch ohne Wahlbenachrichtigung kannst Du im Wahllokal wählen.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer suchen Dich im Wählerverzeichnis – sofern Dein Name vorhanden ist und Du Dich ausweisen kannst, darfst Du wählen.
Wichtig: Wurde bei beantragter Briefwahl der enthaltene Wahlschein verloren, erfolgt im Wahllokal kein Ersatz – eine Wahlteilnahme ist dann ausgeschlossen.
🆔 5. Personalausweis abgelaufen oder verloren?
Die Vorlage des Personalausweises ist nicht zwingend erforderlich.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen oder einen Wahlschein besitzen.
Wird dennoch ein Ausweisdokument verlangt, können alternativ z. B. Reisepass oder Führerschein vorgezeigt werden.
🇩🇪 6. Staatsbürgerschaft
Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind nur Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft.