Sehr geehrter Herr John xxxxxx,
der frühere Innenminister Thüringens und ehemalige Bundesverfassungsrichter, Peter M. Huber, sprach kürzlich über die Brandmauer zur AfD. Dabei räumte der CDU-Politiker ein, daß es eine sogenannte „Pflicht zur Organtreue“ gebe. Diese gelte auch für kommunale Organe wie Städte, Landkreise und Gemeinden. Die Organe müßten stets „zum Wohle der Menschen ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen.“
Dabei dürfe eine Ausgrenzung nicht verbotener und nicht verfassungsfeindlicher Parteien nicht stattfinden. Dies steht offensichtlich im Widerspruch zu der immer wieder hochgehaltenen Brandmauer zur AfD. Eine demokratisch gewählte Partei dürfe nicht einfach so von der Gesetzgebung, Regierung und der Verwaltung ausgeschlossen werden. Einmal gewählt, müsse für die Organe die Realpolitik zum Wohle der Menschen im Vordergrund stehen und nicht parteipolitische Streitigkeiten.
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Ex-Verfassungsrichter: Ausgrenzung der AfD widerspricht »Organtreuepflicht« – Die Ausgrenzung einer nicht verbotenen und nicht verfassungsfeindlichen Partei von der
Gesetzgebung, Regierung oder Verwaltung komme nicht in Betracht
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